Brösel bei Facebook

Discothek Brösel - Partylocation am Niederrhein

Erziehungsbeauftragung

Bist du 16 oder 17 Jahre alt, und möchtest ins Brösel? Am liebsten sogar bis zum Ende ? Dann downloade die Erziehungsbeauftragung, fülle diese gemeinsam mit deinen Eltern aus und bringe sie mit zu uns.

PDF-Dokument » Download
WORD-Dokument » Download
Für die Erziehungsbeauftragung gelten folgende punkte:
  1. Eintritt nur mit gültigen Personalausweis.
  2. Eure Begleitperson / Aufsichtsperson muss über 18 Jahre alt sein und auf dem Formular eingetragen sein. Begleitperson muss einen gültigen Personalausweis dabei haben.
  3. Das Formular gebt ihr am Eingang ab. Wenn alles richtig ausgefüllt wurde dürft ihr das Brösel mit eurer Aufsichtsperson betreten.
  4. Eure volljährige Begleitperson mit der, von euren Eltern übertragenen Erziehungsbeauftragung, darf die Disco nicht ohne Euch verlassen und muss während der gesamten Zeit nüchtern und im Vollbesitz der Kräfte sein und hat für die Einhaltung des Jugendschutzgesetz Sorge zu tragen, das heißt, eure Aufsichtsperson hat dafür zu Sorgen, dass ihr wieder sicher und gesund nach Hause kommt.
  5. Mit der Erziehungsbeauftragung dürft ihr solange im Brösel bleiben wie eure Aufsichtsperson, die auf dem Zettel steht, also auch bis zum Ende (05:00 Uhr)
  6. Jede volljährige Aufsichtsperson, darf auf nur EINE minderjährige Person aufpassen.
Formular vergessen und keine 18 jahre alt ? Dann gilt für dich:
  1. Du musst deinen Personalausweis am Eingang/Kasse abgeben.
  2. Du musst bis spätestens 24:00 Uhr das Brösel verlassen.
  3. Am Eingang/Kasse bekommst du deinen Personalausweis zurück.